Die Durchführung des Jahreswechsels in 123erfasst erfolgt in fünf Schritten.
1. Erfassung und Kontrolle aller Urlaubstage für das alte Jahr
Erfasse nach Möglichkeit alle Urlaubstage und ggf. weitere Fehlzeiten für das alte Jahr, insbesondere für den Dezember, bevor du den Jahreswechsel durchführst.
Hinweis: Kontrolliere die Resturlaubstage deiner Mitarbeiter. Über die Schaltfläche Drucken über die Menüpunkte Lohnabrechnung -> Arbeitszeitkonto kannst du dir schnell eine Übersicht über die Resturlaubstage verschaffen.
2. Feiertage für das neue Jahr erfassen
Über die Menüpunkte Lohnabrechnung -> Feiertage legst du die Feiertage für das „neue“ Jahr an.
Hinweis: Damit die regelmäßig wiederkehrende Feiertage, wie z. B. Heiligabend, nicht jedes Jahr neu erfasst werden müssen, aktiviere einfach die Option Jährlich.
3. Ausführen des Jahreswechsels
Den eigentlichen Jahreswechsel führst du dann über die Menüpunkte Administration -> Jahreswechsel durch. Setze dafür die Auswahl auf Urlaubs - Übernahme und klicke anschließend auf Wechseln.
Hinweis: Du hast die Möglichkeit zunächst nur die Übernahme des Arbeitszeitkalenders (auch schon im alten Jahr) vorzunehmen. Aktiviere in diesem Fall nur die Option Arbeitszeitkalender–Übernahme. Wichtig hierbei ist, dass der Jahreswechsel nur ein Mal durchgeführt wird, da es sonst zu Doppelungen kommt.
Im neuen Jahr kannst du dann die die Urlaubsübernahme vornehmen. Aktiviere in diesem Fall ebenfalls nur die Option Urlaubs - Übernahme.
Das Auswahlfeld Werte aus Konto verwenden hängt mit dem neuen Urlaubsanspruch zusammen und muss für die Übernahme des alten Urlaubs nicht weiter beachtet werden.
Erfahre hier die Unterschiede vom alten zum neuen Urlaub in 123erfasst:
Um zu prüfen, ob alles geklappt hast, kannst du dies in den Stammdaten der Mitarbeiter unter Urlaub alt überprüfen.
4. Erfassung der Urlaubstage für das neue Jahr
Nachdem du den Jahreswechsel durchgeführt hast, kannst du die Urlaubstage für das neue Jahr erfassen.
Hinweis: Führe die Erfassung der Urlaubstage für das neue Jahr erst durch, nachdem du die Feiertage für das neue Jahr erfasst hast.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.