Die Durchführung des Jahreswechsels für den Urlaub in 123erfasst erfolgt in fünf Schritten.
Hinweis: Der Jahreswechsel für den Urlaub muss nur erfolgen, wenn du mit dem alten Monatskalender / alten Urlaubskonto arbeitest. Für den Monatskalender 4.0 und das damit verbundene Urlaubskonto in der Kontenübersicht (Lohnabrechnung -> Kontenübersicht) ist kein Jahreswechsel mehr notwendig.
1. Erfassung und Kontrolle aller Urlaubstage für das alte Jahr
Erfasse nach Möglichkeit alle Urlaubstage und ggf. weitere Fehlzeiten für das alte Jahr, insbesondere für den Dezember, bevor du den Jahreswechsel durchführst.
Hinweis: Kontrolliere die Resturlaubstage deiner Mitarbeiter. Über die Schaltfläche Drucken über die Menüpunkte Lohnabrechnung -> Arbeitszeitkonto kannst du dir schnell eine Übersicht über die Resturlaubstage verschaffen.
2. Feiertage für das neue Jahr erfassen
Über die Menüpunkte Lohnabrechnung -> Feiertage legst du die Feiertage für das „neue“ Jahr an.
Hinweis: Damit die regelmäßig wiederkehrende Feiertage, wie z. B. Heiligabend, nicht jedes Jahr neu erfasst werden müssen, aktiviere einfach die Option Jährlich.
3. Ausführen des Jahreswechsels
Den eigentlichen Jahreswechsel führst du dann über die Menüpunkte Administration -> Jahreswechsel durch. Setze dafür die Auswahl auf Urlaubs - Übernahme und klicke anschließend auf Wechseln.
Hinweis: Du hast die Möglichkeit zunächst nur die Übernahme des alten Arbeitszeitkalenders (auch schon im alten Jahr) vorzunehmen. Aktiviere in diesem Fall nur die Option Arbeitszeitkalender–Übernahme. Wichtig hierbei ist, dass der Jahreswechsel nur ein Mal durchgeführt wird, da es sonst zu Doppelungen kommt.
Im neuen Jahr kannst du dann die die Urlaubsübernahme vornehmen. Aktiviere in diesem Fall ebenfalls nur die Option Urlaubs - Übernahme.
Um zu prüfen, ob alles geklappt hat und der Urlaub korrekt übernommen worden ist, kannst du dies in den Stammdaten der Mitarbeiter unter Urlaub alt überprüfen.
4. Erfassung der Urlaubstage für das neue Jahr
Nachdem du den Jahreswechsel durchgeführt hast, kannst du die Urlaubstage für das neue Jahr erfassen.
Hinweis: Führe die Erfassung der Urlaubstage für das neue Jahr erst durch, nachdem du die Feiertage für das neue Jahr erfasst hast.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.