Das Saison-Kurzarbeitergeld (S-KuG) wird bei witterungs- und auftragsbedingtem Arbeitsausfall grundsätzlich ab der 1. Ausfallstunde - soweit kein Arbeitszeitguthaben vorhanden ist – gewährt. Der Förderzeitraum von S-KuG beginnt am 01. Dezember und endet zum 31. März des Folgejahres.
In 123erfasst kann S-KuG auf zwei verschiedene Wege erfasst werden, wenn du den Monatskalender (4.0) exportieren möchtest und an dein Lohnprogramm übergeben möchtest.
1. Direkt als Lohnart über eine Abwesenheit
Erfasse im ersten Schritt über die Menüpunkte Stammdaten -> Lohn -> Lohnarten die Lohnart Schlechtwetter:
Hinweis: Sofern die Fehlzeit Schlechtwetter in die IST-Stunden des Arbeitszeitkontos einfließen soll, dann wähle im Feld Arbeitszeitkonto ->Positiv aus.
2. Als Tätigkeit (zzgl. Einstellungen im Regelwerk)
Lege über die Menüpunkte Stammdaten -> Baustellen -> Tätigkeiten die Tätigkeit Schlechtwetter an.
Hinweis: Sondertätigkeiten werden automatisch auf allen Baustellen/Projekten zur Erfassung bereitgestellt und brauchen nicht unter der Rubrik Tätigkeiten innerhalb der Baustelle erfasst werden. Im Bautagesbericht werden Sondertätigkeiten nicht automatisch angezeigt, sondern müssen durch Aktivierung der Option Sondertätigkeiten anzeigen freigegeben werden. Sondertätigkeiten stehen zur Erfassung nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums (hier Dez. bis. Mrz.) zur Erfassung bereit.
2. Nun steht dir die Tätigkeit Schlechtwetter zur Erfassung von witterungsbedingten Ausfallzeiten in der Weberfassung, in der Mobilerfassung (APP) und in den Personalzeiten im Office zur Verfügung.
Hinweis: Sondertätigkeiten werden durch die Abkürzung (ST) in den Auswahllisten gekennzeichnet.
3. Wenn du witterungsbedingte Ausfallzeiten über eine Tätigkeit erfasst, fließt diese in den Tagesbericht mit ein.
Hinweis: Aktiviere hierzu die Option Sondertätigkeiten anzeigen im Kontextmenü des Tagesberichtes.
Damit die Erfassung, die durch die Tätigkeit Schlechtwetter gekennzeichnet wird, nun auch auf die richtige Lohnart Schlechtwetter gebucht wird, sind Einstellungen im Regelwerk hierfür notwendig. Einstellungen im Regelwerk werden wegen des Aufwandes durch unser Beraterteam vorgenommen. Hierfür wende dich gerne an deinen Zuständigen Berater oder an diese E-Mail: dienstleistung@123erfasst.de
Schlechtwettererfassung bei dem Modul "Zeiterfassung"
Verwendest du das Modul Zeiterfassung und exportierst für deine Lohnbuchhaltung die Erfassungsdaten, kannst du Schlechtwetter als Tätigkeit buchen.
Hierbei ist es wichtig, in der Tätigkeit Schlechtwetter den Exporttyp als bezahlte Fehlstunden zu deklarieren und das entsprechende Lohnkennzeichen deines Lohnprogrammes zu vermerken.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.