Pflege den Urlaubsanspruch deiner Mitarbeiter in den Personalstammdaten unter Stammdaten -> Personal -> Personal bei Urlaubanspruch Neu, wenn du entweder den Monatskalender 4.0 unter Lohnabrechnung -> Monatskalender 4.0 nutzt, oder einfach nur mit den Erfassungsdaten arbeitest.
Hinterlege hier den gesamten Jahresurlaubsanspruch in Tagen.
Auch wenn du den neuen Bericht Urlaubsübersicht unter Berichte Neu nutzen möchtest, muss der Urlaub unter Urlaubsanspruch Neu im Personalstamm gepflegt sein, da der Bericht diese Daten zur Berechnung heranzieht.
Der Urlaubsanspruch Neu hängt mit der Kontenübersicht unter Lohnabrechnung -> Kontenübersicht zusammen. Der Jahresurlaubsanspruch, den du unter Urlaubsanspruch Neu im Personalstamm hinterlegst, wird automatisch als Dauerauftrag in der Kontenübersicht im Bereich Daueraufträge angelegt.
Dieser Dauerauftrag tritt dann jedes Jahr am 01.01. in Kraft und wird als positive Kontobewegung dem Urlaubskonto gutgeschrieben.
Hinweis: Solltest du den Anspruch erst nach dem 01.01. des aktuellen Jahres anlegen, tritt der Dauerauftrag erst im nächsten Jahr in Kraft, da keine Buchungen rückwirkend automatisch angelegt werden. In diesem Fall muss die Buchung manuell im Urlaubskonto über die Schaltfläche Neu angelegt werden.
Wichtig! Wenn Mitarbeiter mitten im Jahr z.B. am 01.06.21 anfangen, ist der anteilige Urlaub von z.B. 15 Tagen ebenso als manueller Eintrag über das Urlaubskonto hinzuzubuchen. Dieser Anspruch muss nicht in den Personalstammdaten hinterlegt werden, da der daraus generierte Daueraufträg immer nur zum 01.01. greift und somit den gesamten Jahresanspruch erfasst.
Lese dazu gerne hier nach, wie genau die Kontenübersicht funktioniert und eingerichtet werden kann.
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